Diskussion:Finja Büngel: Unterschied zwischen den Versionen

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: Anscheinend ist sie jedoch doch zu alt! Denn sonst hätte man diese Maßnahme doch schon viel früher ergriffen. Ich bin jedoch nicht wirklich mit dem Jugendschutzgesetz vertraut. --[[Benutzer:Wurst|Wurst]] 14:37, 24. Nov. 2010 (CET)
: Anscheinend ist sie jedoch doch zu alt! Denn sonst hätte man diese Maßnahme doch schon viel früher ergriffen. Ich bin jedoch nicht wirklich mit dem Jugendschutzgesetz vertraut. --[[Benutzer:Wurst|Wurst]] 14:37, 24. Nov. 2010 (CET)
:: Der Satz macht so trotzdem keinen Sinn. Sie hat vielleicht das Alter erreicht, ab dem das Gesetzt "greift", aber sie ist definitiv nicht "zu alt". -- [[Benutzer:Rheingauner|Rheingauner]] 17:52, 24. Nov. 2010 (CET)
===Re: Startseite -- [[Benutzer:GZSZ-Fan|GZSZ-Fan]] 18:30, 24. Nov. 2010 (CET)===
: ich habe es umformuliert. Ist es jetzt verständlicher?
:: Danke. Es ist jedenfalls nicht mehr ganz so Sinn entstellend. Das Gesetzt gilt, meines Wissens nach, für Kinder und Jugendlich bis 16 Jahre. Wann es beginnt, weiß ich nicht. Insofern kann es natürlich sein, dass es erst ab einem bestimmten Alter "greift", aber von alt kann man in diesem Fall doch wirklich nicht sprechen. -- [[Benutzer:Rheingauner|Rheingauner]] 22:50, 26. Nov. 2010 (CET)
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