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Clemens glaubt Götz' Unschuldsbeteuerungen nicht und kündigt ihm fristlos. Gerner teilt Götz mit, daß eine arbeitsrechtliche Klage aussichtlos wäre. Er bietet Götz an, daß dieser stattdessen für ihn arbeiten könne. Allerdings soll Götz seine Tauglichkeit erst unter Beweis stellen. | Clemens glaubt Götz' Unschuldsbeteuerungen nicht und kündigt ihm fristlos. [[Gerner]] teilt Götz mit, daß eine arbeitsrechtliche Klage aussichtlos wäre. Er bietet Götz an, daß dieser stattdessen für ihn arbeiten könne. Allerdings soll Götz seine Tauglichkeit erst unter Beweis stellen. | ||
Version vom 8. August 2013, 04:44 Uhr
Folge 911 vom 1.2.1996
Handlung
Clemens glaubt Götz' Unschuldsbeteuerungen nicht und kündigt ihm fristlos. Gerner teilt Götz mit, daß eine arbeitsrechtliche Klage aussichtlos wäre. Er bietet Götz an, daß dieser stattdessen für ihn arbeiten könne. Allerdings soll Götz seine Tauglichkeit erst unter Beweis stellen.
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