ACHTUNG!
Dieser Artikel steht ab sofort unter gesonderter Beobachtung. Bei erneuter Sachbeschädigung und bewußter Anreicherung des Artikels mit nicht relevanten Informationen (Links auf pornographische oder sonstige, extremistische Webseiten, sowie der Äußerung von Beleidigungen und Verleumdungen) wird Strafanzeige gestellt.
§ 303a StGB - Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
Vorlage:Vandalismus: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Roman (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<div class="mw-newarticletext"> <div style="border: 4px solid #449F00; padding: 5px; background-color: #F6FFEF"> <p><span style="font-size: 1.5em; font-weight: bo...“) |
Roman (Diskussion | Beiträge) K (Schützte „Vorlage:Vandalismus“ ([edit=sysop] (unbeschränkt) [move=sysop] (unbeschränkt))) |
(kein Unterschied)
|